iJUG Verhaltenskodex

Beschlossen an der Mitgliederversammlung am 12. März 2026

Mit unseren Plattformen und auf unseren Veranstaltungen möchten wir einen Raum schaffen, in dem sich alle Teilnehmenden und Besuchenden über die gemeinsam genutzte Technologie und ihre Erfahrungen damit austauschen können.

Unsere Kommunikationskanäle und Events dienen der beruflichen Vernetzung und Zusammenarbeit innerhalb der Java-Community. Sie sollen den offenen und zwanglosen Austausch von Ideen und Meinungsäußerungen fördern. Das ist nur in einem Umfeld möglich, in dem jede Person und Gruppe wertgeschätzt und respektiert wird. Das Schaffen einer solchen Umgebung sollte daher im Interesse aller sein, ein respektvoller Umgang miteinander sollte selbstverständlich sein.

Eine Missachtung dieser Leitlinien führt zu einer weniger offenen und nicht mehr vertrauenswürdigen Kommunikationskultur, was den Zielen des iJUG widerspricht.

Mit der Teilnahme an Veranstaltungen oder mit der Registrierung zu den Online-Plattformen des iJUG erklären sich alle Teilnehmenden mit der Einhaltung dieser Richtlinie und ihrer Bedingungen einverstanden.

Erwartetes Verhalten

Von allen Teilnehmenden an Veranstaltungen und Kommunikationskanälen, Mitarbeitenden und freiwillig Helfenden wird erwartet, dass sie sich nicht nur in Übereinstimmung mit beruflichen Standards und den geltenden Gesetzen verhalten, sondern zusätzlich in Übereinstimmung mit diesem Verhaltenskodex.

Teilnehmende an Veranstaltungen des iJUG, egal ob es sich um eine persönliche oder eine virtuelle Veranstaltung handelt, sollten sich jederzeit entsprechend dieser Richtlinie verhalten, sowohl vor, während als auch nach der Veranstaltung. Dies gilt auch für Äußerungen in Beiträgen in sozialen Medien, Blogbeiträgen und anderen Formen der elektronischen Kommunikation.

Nicht toleriertes Verhalten

Belästigungen und diskriminierendes Verhalten werden auf den Plattformen, in den Kommunikationskanälen und auf den Veranstaltungen des iJUG in keiner Form geduldet, weder persönlich noch virtuell, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Diskriminierungen aufgrund des Geschlechts, des Geschlechtsausdrucks, der sexuellen Orientierung, einer Behinderung, des körperlichen Aussehens, der Körpergröße, der Ethnie, des Alters, der Religion, dem gesellschaftlichen oder wirtschaftlichen Status oder der politischen Ansichten, sofern diese uneingeschränkt im Einklang mit der freiheitlich demokratischen Grundordnung stehen.

Belästigung und Diskriminierung umfasst unter anderem die Bedrohung der körperlichen Unversehrtheit, die Verwendung beleidigender, missbräuchlicher oder erniedrigender Sprache, Einschüchterung, Stalking, belästigendes Fotografieren oder Aufnehmen sexueller Bilder und unerwünschte sexuelle Annäherungsversuche oder Aufforderungen zu sexuellen Gefälligkeiten.

Konsequenzen aus nicht toleriertem Verhalten

Sollten Personen sich diskriminierend oder belästigend verhalten, sei es persönlich oder virtuell, können bei Präsenzveranstaltungen die Organisierenden vor Ort bzw. auf Onlineplattformen die Moderierenden oder jederzeit der Vereinsvorstand alle Maßnahmen ergreifen, die sie entsprechend den Umständen für angemessen halten, von einer Verwarnung an die betreffende Person bis hin zum Ausschluss von der Veranstaltung ggf. ohne Rückerstattung. Der iJUG behält sich das Recht vor, Personen, die durch ihr belästigendes oder diskriminierendes Verhalten aufgefallen sind, von der Teilnahme an zukünftigen Veranstaltungen oder von den Kommunikationsplattformen des iJUG auszuschließen.

Meldung von Diskriminierungen und Belästigungen

Zur Umsetzung dieser Leitlinien ist der iJUG auf die Mitwirkung aller Teilnehmenden von Veranstaltungen und Kommunikationskanälen angewiesen.

Missachtungen sollten daher umgehend entweder den ausführenden Verantwortlichen vor Ort oder dem Vereinsvorstand gemeldet werden.

Handlungshandreichung für Verantwortliche

Handreichung für Handelnde im Falle eines Verstoßes gegen den iJUG Verhaltenscodex.

Werden Fälle von Diskriminierung oder Belästigung gemeldet, ist eine sofortige Reaktion unabdingbar, um eine sichere und vertrauenswürdige Umgebung für alle zu gewährleisten.

Hier ist zwischen Online-Kommunikation und Präsenzveranstaltungen zu differenzieren.

Handelt es sich um Online-Plattformen, sollte der Vorstand oder eine von ihm bestimmte vertretende Person umgehend Kontakt mit der Person aufnehmen, die für das nicht geduldete Verhalten verantwortlich ist. Die Kontaktaufnahme ist auch auf dem entsprechenden Kanal zu kommunizieren, um bei allen anderen Beteiligten das Sicherheitsgefühl wieder herzustellen. Die verursachende Person wird darauf hingewiesen, dass der entsprechende Inhalt umgehend von der Plattform zu entfernen ist, wenn möglich, und dass weitere Äußerungen derselben Art zu unterlassen sind. Bei Uneinsichtigkeit oder wiederholtem Fehlverhalten kann die Person von der Plattform ausgeschlossen werden. Auch das Ergebnis der Diskussion sollte auf dem Kommunikationskanal veröffentlicht werden.

Die Reaktionen bei Präsenzveranstaltungen sollten ähnlich ausfallen, ggf. erfordert die Situation aber weitere Maßnahmen, insbesondere um die Sicherheit der belästigten Person zu gewährleisten, dieses könnte eine Begleitung zur Unterkunft oder das Informieren der örtlichen Sicherheitsbehörden sein